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| Vorrede |
| 1. Materiale Philosophie ist zwiefach. | iii.18 |
| 2. Die Logik kann keinen empirischen Theil haben. | iv.9 |
| 3. Natürliche und sittliche Weltweisheit können einen empirischen Theil haben. | iv.17 |
| 4. Die Physik hat ihren empirischen und rationalen Theile. | v.15 |
| 5. Es sey von der äußersten Nothwendigkeit eine reine Moralphilosophie zu bearbeiten. | vii.21 |
| 6. Der Grund der Verbindlichkeit müsse in Begriffen der reinen Vernunft gesucht werden. | viii.13 |
| 7. Jede Vorschrift, die sich auf empirische Gründe stützt, kann niemals ein moralisches Gesetz heißen. | viii.17 |
| 8. Alle Moralphilosophie beruht gänzlich auf ihrem reinen Theil. | ix.5 |
| 9. Moralphilosophie gibt dem Menschen Gesetze a priori. | ix.9 |
| 10. Urtheilskraft geschärfte durch Erfahrung ist noch erfodert. | ix.10 |
| 11. Eine Metaphysik der Sitten ist unentbehrlich nothwendig. | ix.20 |
| 12. Die Sitten bleiben allerley Verderbniß unterworfen. | x.2 |
| 13. Was moralisch gut seyn soll, muß auch um des Gesetzes willen geschehen. | x.5 |
| 14. Gemäßheit allein ist sehr zufällig und mißlich. | x.9 |
| 15. Reine Philosophie (Metaphysik) muß vorangehen. | x.16 |
| 16. Ohne Metaphysik kann es überall keine Moralphilosophie geben. | x.17 |
| Erster Abschnitt (Behauptungen) |
| 1. Nichts als ein guter Wille kann ohne Einschränkungen für gut gehalten werden. | 1.7 |
| 2. Der gute Wille ist allein durch das Wollen gut. | 3.4 |
| 3. Die wahre Bestimmung der Vernunft muß einen an sich selbst guten Willen hervorzubringen seyn. | 7.7 |
| 4. Der gute Wille muß das höchste Gut seyn. | 7.12 |
| 5. Der gute Wille muß die Bedingung zu allem Uebrigen seyn. | 7.14 |
| 6. Der Begriff der Pflicht enthält den Begriff eines guten Willens. | 8.11 |
| 7. Seine eigene Glückseligkeit zu sichern ist Pflicht. | 11.25 |
| 8. Alle Menschen haben die mächtigste und innigste Neigung zur Glückseligkeit. | 12.5 |
| 9. Der Mensch kann keinen bestimmten und sichern Begriff von Glückseligkeit machen. | 12.10 |
| 10. Practische Liebe allein kann geboten werden. | 13.13 |
| 11. Eine Handlung aus Pflicht hat ihren moralischen Werth nur in der Maxime. | 13.14 |
| 12. Absichten und Wirkungen können keinen unbedingten und moralischen Werth ertheilen. | 13.21 |
| 13. Der moralische Werth einer Handlung kann nur im Princip des Willens liegen. | 14.2 |
| 14. Pflicht ist die Nothwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz. | 14.14 |
| 15. Nur das bloße Gesetz für sich kann ein Gegenstand der Achtung und hiemit ein Gebot seyn. | 15.1 |
| 16. Nur das Gesetz kann den Willen objectiv bestimmen. | 15.6 |
| 17. Reine Achtung für das practische Gesetz bestimmt den Willen subjectiv. | 15.6 |
| 18. Der moralische Werth der Handlung liegt nicht in den Wirkungen. | 15.11 |
| 19. Nur die Vorstellung des Gesetzes an sich selbst macht das sittliche Gute aus. | 15.21 |
| 20. Die bloße Gesetzmäßigkeit überhaupt muß den Willen zum Princip dienen. | 17.12 |
| 21. Die Pflicht ist die Bedingung eines an sich guten Willens. | 20.18 |
| 22. Die gemeine Menschenvernunft, um zu wissen was zu thun, bedarf Philosophie nicht. | 21.7 |
| 23. Aus practischen Gründen wird die gemeine Menschenvernunft zur Philosophie angetrieben. | 23.24 |
| Zweyter Abschnitt (Behauptungen) |
| 1. Es sey unmöglich, durch Erfahrung mit Gewißheit auszumachen, ob eine Handlung aus Pflicht geschehe. | 26.7 |
| 2. Wenn vom moralischen Werthe die Rede ist, kommt es auf innere Principien der Handlungen, die man nicht sieht. | 26.24 |
| 3. Pflicht liegt vor aller Erfahrung in der Idee einer den Willen durch Gründe a priori bestimmenden Vernunft. | 28.13 |
| 4. Das Gesetz muß für alle vernünftige Wesen überhaupt gelten. | 28.21 |
| 5. Das Gesetz muß schlecterdings nothwendig gelten. | 28.23 |
| 6. Beyspiele dienen nur zur Aufmunterung und können niemals berechtigen. | 30.1 |
| 7. Eine völlig isolirte Metaphysik der Sitten ist ein unentbehrliches Substrat aller theoretischen sicher bestimmten Erkenntniß der Pflichten. | 32.18 |
| 8. Eine völlig isolirte Metaphysik der Sitten ist ein Desiderat von der höchsten Wichtigkeit zur wirklichen Vollziehung ihrer Vorschriften. | 32.18 |
| 9. Die reine Vorstellung der Pflicht hat auf das menschliche Herz durch den Weg der Vernunft allein einen mächtigern Einfluß. | 33.7 |
| 10. Die Vernunft kann der Triebfedern Meister werden. | 33.11 |
| 11. Alle sittliche Begriffe haben völlig a priori in der Vernunft ihren Sitz und Ursprung. | 34.5 |
| 12. Keine sittliche Begriffe können von empirischen Erkenntnisse abstrahirt werden. | 34.9 |
| 13. Die Würde aller sittlicher Begriffe liegt in der Reinigkeit ihres Ursprungs. | 34.11 |
| 14. So viel, als man Empirisches hinzu thut, so viel auch ihrem ächten Einflusse der moralischen Principien und dem uneingeschränkten Werthe der Handlungen entziehe. | 34.13 |
| 15. Es sey von der größten practischen Wichtigkeit, moralische Gesetze aus dem allgemeinen Begriffe eines vernünftigen Wesens überhaupt abzuleiten. | 35.1 |
| 16. Zu ihrer Anwendung auf Menschen, die Moral bedarf der Anthropologie. | 35.14 |
| 17. Ohne Moral als Metaphysik vorzutragen, ist es unmöglich die Sitten auf ihre ächte Principien zu gründen und dadurch reine moralische Gesinnungen zu bewirken. | 35.14 |
| 18. Ein jedes Ding der Natur wirkt nach Gesetzen. | 36.16 |
| 19. Nur ein vernünftiges Wesen hat das Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Principien, zu handeln, oder einen Willen. | 36.17 |
| 20. Der Wille ist nichts anders als practische Vernunft. | 36.20 |
| 21. Nöthigung ist die Bestimmung eines Willens, der nicht an sich völlig der Vernunft gemäß ist. | 37.6 |
| 22. Die Vorstellung eines objectiven Princips, sofern es für einen Willen nöthigend ist, heißt ein Gebot (der Vernunft) und die Formel des Gebots heißt Imperativ. | 37.16 |
| 23. Alle Imperativen werden durch ein Sollen ausgedruckt. | 37.20 |
| 24. Keine Imperativen gelten für den göttlichen und überhaupt für einen heiligen Willen. | 39.6 |
| 25. Alle Imperativen gebieten entweder hypothetisch, oder categorisch. | 39.15 |
| 26. Der hypothetische Imperativ sagt nur, daß die Handlung zu irgend einer möglichen oder wirklichen Absicht gut sey. | 40.17 |
| 27. Die Absicht auf Glückseligkeit ist ein Zweck, den man bey allen vernünftigen Wesen als wirklich voraussetzen kann. | 42.3 |
| 28. Der Imperativ, der sich auf die Wahl der Mittel zur eigenen Glückseligkeit bezieht ist hypothetisch. | 43.1 |
| 29. Der Imperativ ist categorisch, der, ohne irgend eine andere durch ein gewisses Verhalten zu erreichende Absicht als Bedingung zum Grunde zu legen, dieses Verhalten unmittelbar gebietet. | 43.6 |
| 30. Wer den Zweck will, will auch das dazu unentbehrlich nothwendige Mittel, das in seiner Gewalt ist. | 44.20 |
| 31. Der Begriff der Glückseligkeit ist ein unbestimmter Begriff. | 46.6 |
| 32. Man kann nicht nach bestimmten Principien handeln, um glücklich zu seyn. | 47.8 |
| 33. Der Imperativ der Sittlichkeit ist gar nicht hypothetisch. | 48.14 |
| 34. Der categorische Imperativ allein lautet als ein practisches Gesetz. | 49.26 |
| 35. Der categorische Imperativ ist ein synthetisch-practischer Satz a priori. | 50.14 |
| 36. Der categorische Imperativ ist nur ein einziger. | 52.3 |
| 37. Einige Handlungen sind so beschaffen, daß ihre Maxime ohne Widerspruch nicht einmal als allgemeines Naturgesetz gedacht werden kann. | 57.9 |
| 38. Wir anerkennen die Gültigkeit des categorischen Imperativs wirklich. | 58.25 |
| 39. Pflicht, wenn sie echt sein sollte, kann nur in categorischen Imperativen, keinesweges in hypothetischen ausgedrückt werden. | 59.4 |
| 40. Pflicht muß für alle vernünftige Wesen gelten. | 59.23 |
| 41. Alles was empirisch ist, ist der Lauterkeit der Sitten selbst höchst nachtheilig. | 61.6 |
| 42. Die Lauterkeit der Sitten besteht eben darin, daß das Princip der Handlung von allen Einflüssen zufälliger Gründe, die nur Erfahrung an die Hand geben kann, frey sey. | 61.10 |
| 43. Wenn es ein nothwendiges Gesetz für alle vernünftige Wesen gäbe, so muß es (völlig a priori) schon mit dem Begriffe des Willens eines vernünftigen Wesens überhaupt verbunden seyn. | 62.1 |
| 44. Der Wille wird als ein Vermögen gedacht, der Vorstellung gewisser Gesetze gemäß sich selbst zum Handeln zu bestimmen. | 63.13 |
| 45. Vernünftige Wesen werden Personen genannt, weil ihre Natur sie schon als Zwecke an sich selbst auszeichnet. | 65.15 |
| 46. Der Mensch stellt sich sein eignes Daseyn nothwendig als Zweck an sich selbst vor. | 66.12 |
| 47. Das Princip der Menschheit muß aus reiner Vernunft entspringen. | 70.11 |
| 48. Der Mensch ist nur seiner eigenen und dennoch allgemeinen Gesetzgebung unterworfen. | 73.11 |
| 49. Im Reiche der Zwecke hat alles entweder einen Preiß, oder eine Würde. | 77.3 |
| 50. Sittlichkeit und die Menschheit, so fern sie derselben fähig ist, haben allein Würde. | 77.21 |
| 51. Die Gesetzgebung selbst muß eine Würde haben. | 79.12 |
| 52. Autonomie ist der Grund der Würde der menschlichen und jeder vernünftigen Natur. | 79.17 |
| 53. Die angeführten drey Arten, das Princip der Sittlichkeit vorzustellen, sind im Grunde nur so viele Formeln eben desselben Gesetzes. | 79.20 |
| 54. Alle Maximen haben eine Form, eine Materie, und eine vollständige Bestimmung aller Maximen. | 80.2 |
| 55. Der Wille ist schlechterdings gut, der nicht böse seyn, mithin dessen Maxime, wenn sie zu einem allgemeinen Gesetze gemacht wird, sich selbst niemals widerstreiten kann. | 81.11 |
| 56. Die vernünftige Natur nimmt sich dadurch vor den übrigen aus, daß sie ihr selbst einen Zweck setzt. | 82.3 |
| 57. Der Zweck hier nicht als ein zu bewirkender, sondern selbständiger Zweck, gedacht werden müsse. | 82.10 |
| 58. Ein jedes vernünftiges Wesen muß so handeln, als ob es durch seine Maximen jederzeit ein gesetzgebendes Glied im allgemeinen Reiche der Zwecke wäre. | 83.23 |
| 59. Ein Reich der Zwecke würde nun durch Maximen, deren Regel der categorische Imperativ allen vernünftigen Wesen vorschreibt, wirklich zu Stande kommen, wenn sie allgemein befolgt würden. | 84.11 |
| 60. Autonomie des Willens ist die Beschaffenheit des Willens, dadurch derselbe ihm selbst ein Gesetz ist. | 87.10 |
| 61. Wenn der Wille in der Beschaffenheit irgend eines seiner Objecte das Gesetz sucht, das ihn bestimmen soll, so kommt jederzeit Heteronomie heraus. | 88.11 |
| 62. Empirische Principien taugen überall nicht dazu, um moralische Gesetze darauf zu gründen. | 90.8 |
| 63. Das Princip der eigenen Glückseligkeit am meisten verwerflich. | 90.16 |
| 64. Das moralische Gefühl, dieser vermeyntliche besondere Sinn, bleibt näher der Sittlichkeit. | 91.4 |
| 65. Wenn ich zwischen dem Begriff des moralischen Sinnes und dem der Vollkommenheit überhaupt wählen müßte, so würde ich mich für den letzteren bestimmen. | 92.22 |
| 66. Der schlechterdings gute Wille enthält bloß die Form des Wollens überhaupt als Autonomie. | 95.3 |
| 67. Wer Sittlichkeit für Etwas hält, muß das Princip der Autonomie einräumen. | 95.23 |
| Dritter Abschnitt (Behauptungen) |
| 1. Der Wille ist eine Art von Caußalität lebender Wesen. | 97.10 |
| 2. Ein freyer Wille und ein Wille unter sittlichen Gesetzen sind einerley. | 98.18 |
| 3. Ein jedes Wesen, das nicht anders als unter der Idee der Freyheit handeln kann, ist eben darum, in practischer Rücksicht, wirklich frey. | 100.13 |
| 4. Wir müssen jedem mit Vernunft und Willen begabten Wesen diese Eigenschaft, sich unter der Idee seiner Freyheit zum Handeln zu bestimmen, beylegen. | 102.4 |
| 5. Freyheit und eigene Gesetzgebung des Willens sind beides Autonomie. | 104.26 |
| 6. Dieses muß eine Unterscheidung einer Sinnenwelt von der Verstandeswelt abgeben. | 106.16 |
| 7. Nach der Kenntniß, die der Mensch durch innere Empfindung von sich hat, darf er sich nicht anmaßen zu erkennen, wie er an sich selbst sey. | 106.22 |
| 8. Ein vernünftiges Wesen hat zwey Standpuncte, daraus es sich selbst betrachten kann. | 108.23 |
| 9. Mit der Idee der Freyheit ist nun der Begriff der Autonomie unzertrennlich verbunden, mit diesem aber das allgemeine Princip der Sittlichkeit. | 109.11 |
| 10. Die Verstandeswelt enthält den Grund der Sinnenwelt, mithin auch der Gesetze derselben. | 111.3 |
| 11. Man muß die Gesetze der Verstandeswelt für sich als Imperativen ansehen. | 111.13 |
| 12. Categorische Imperativen sind möglich weil die Idee der Freyheit mich zu einem Gliede einer intelligibelen Welt macht und ich mich zugleich als Glied der Sinnenwelt anschaue. | 111.16 |
| 13. Der practische Gebrauch der gemeinen Menschenvernunft bestätigt die Richtigkeit dieser Deduction. | 112.8 |
| 14. Alle Menschen denken sich dem Willen nach als frey. | 113.20 |
| 15. Freyheit ist nur eine Idee der Vernunft, deren objective Realität an sich zweifelhaft ist. | 114.12 |
| 16. Kein wahrer Widerspruch zwischen Freyheit und Naturnothwendigkeit ebenderselben menschlichen Handlungen angetroffen werde. | 115.3 |
| 17. Diese Pflicht liegt aber bloß der speculativen Philosophie ob, damit sie der practischen freye Bahn schaffe. | 116.10 |
| 18. Daß ein Ding in der Erscheinung gewissen Gesetzen unterworfen ist, von welchen eben dasselbe, als Ding oder Wesen an sich selbst, unabhängig ist, enthält nicht den mindesten Widerspruch. | 117.17 |
| 19. Der Begriff einer Verstandeswelt ist nur ein Standpunct. | 119.14 |
| 20. Die Vernunft würde alle ihre Grenze überschreiten, wenn sie es sich zu erklären unterfinge, wie reine Vernunft practisch seyn könne. | 120.9 |
| 21. Die Idee der Freiheit gilt nur als nothwendige Voraussetzung der Vernunft. | 120.23 |
| 22. Wo Bestimmung nach Naturgesetzen aufhört, da hört auch alle Erklärung auf. | 121.2 |
| 23. Die subjective Unmöglichkeit, die Freyheit des Willens zu erklären, ist mit der Unmöglichkeit, ein Interesse ausfindig und begreiflich zu machen, welches der Mensch an moralischen Gesetzen nehmen könne, einerley. | 121.25 |
| 24. Das moralische Gefühl muß als die subjective Wirkung, die das Gesetz auf den Willen ausübt, angesehen werden. | 122.7 |
| 25. Die Erklärung, wie und warum uns die Allgemeinheit der Maxime als Gesetzes, mithin die Sittlichkeit, interessire, ist uns Menschen gänzlich unmöglich. | 123.14 |
| 26. Es interessirt, weil es für uns als Menschen gilt. | 123.22 |
| 27. Die Frage wie ein categorischer Imperativ möglich sey, kann so weit beantwortet werden, als man die einzige Voraussetzung angeben kann, unter der er allein möglich ist. | 124.1 |
| 28. Unter Voraussetzung der Freyheit des Willens einer Intelligenz ist die Autonomie desselben eine nothwendige Folge. | 124.11 |
| 29. Diese Freyheit des Willens vorauszusetzen, ist nicht allein möglich, sondern auch practisch nothwendig. | 124.14 |
| 30. Wie reine Vernunft practisch seyn könne, das zu erklären, dazu ist alle menschliche Vernunft gänzlich unvermögend. | 125.7 |
| 31. Die Idee einer reinen Verstandeswelt bleibt immer eine brauchbare und erlaubte Idee zum Behufe eines vernünftigen Glaubens. | 126.23 |
| 32. Die Vernunft sucht rastlos das Unbedingtnothwendige. | 128.2 |