[iii.12] Alle Vernunfterkenntniß ist entweder ma-
[iii.13] terial, und betrachtet irgend ein Object; oder
[iii.14] formal, und beschäftigt sich bloß mit der Form
[iv.4] Gesetze sind entweder Gesetze der Natur, oder
[iv.5] der Freyheit. Die Wissenschaft von der ersten
[v.5] sich auf Gründe der Erfahrung fußt, empiri-
[v.6] sche, die aber, so lediglich aus Principien a
[v.7] priori
ihre Lehren vorträgt, reine Philosophie
[v.9] ist, heißt Logik; ist sie aber auf bestimmte Ge-
[v.11] sie Metaphysik.
[v.13] zwiefachen Metaphysik, einer Metaphysik der
[v.14] Natur und einer Metaphysik der Sitten.
[v.18] besonders practische Anthropologie, der ra-
[v.19] tionale aber eigentlich Moral heißen könnte.
[x.7] chen Gesetze gemäß sey, sondern es muß auch
[x.8] um desselben willen geschehen; widrigenfalls
[xi.7] devtik des berühmten Wolf vor seiner Moral-
[xi.9] allgemeinen practischen Weltweisheit, habe,
[xii.2] und Regeln des Denkens überhaupt, diese
[xii.8] möglichen reinen Willens untersuchen, und
[xiii.4] chen sich dadurch ihren Begriff von Verbind-
[xiii.5] lichkeit, der freylich nichts weniger als mora-
[xiii.7] Philosophie, die über den Ursprung aller mög-
[xiii.15] tik einer reinen practischen Vernunft, so
[xiv.13] statt der Benennung einer Critik der rei-
[xiv.14] nen practischen Vernunft, der von einer
[xiv.15] Grundlegung zur Metaphysik der Sit-
[xiv.16] ten bedient.
[xv.5] tzung des obersten Princips der Moralität,
[xvi.11] 1. Erster Abschnitt: Uebergang von der
[xvi.14] 2. Zweyter Abschnitt: Uebergang von der
[xvi.17] 3. Dritter Abschnitt: Letzter Schritt von
[1.3] von der gemeinen sittlichen Vernunfterkennt-
[1.4] niß zur philosophischen.
[1.9] kraft und wie die Talente des Geistes sonst heissen mö-
[1.11] Vorsatze, als Eigenschaften des Temperaments, sind
[1.16] fenheit darum Character heißt, nicht gut ist. Mit den
[1.17] Glücksgaben ist es eben so bewandt. Macht, Reich-
[2.1] dem Namen der Glückseligkeit, machen Muth und
[2.21] dern scheinen sogar einen Theil vom innern Werthe der
[4.20] und einen Willen hat, seine Erhaltung, sein Wohl-
[4.21] ergehen, mit einem Worte seine Glückseligkeit, der ei-
[5.13] de verhütet haben, daß Vernunft nicht in practischen
[5.14] Gebrauch ausschlüge, und die Vermessenheit hätte, mit
[6.1] zu gestehen, ein gewisser Grad von Misologie, d. i.
[7.6] das Einfluß auf den Willen haben soll, dennoch zuge-
[7.8] einen, nicht etwa in anderer Absicht als Mittel, son-
[7.9] dern an sich selbst guten Willen hervorzubringen, wo-
[8.20] gar nicht einmal die Frage, ob sie aus Pflicht geschehen
[8.23] mäßig sind, zu denen aber Menschen unmittelbar keine
[8.24] Neigung haben, sie aber dennoch ausüben, weil sie
[9.2] Handlung aus Pflicht oder aus selbstsüchtiger Absicht
[9.5] Subject noch überdem unmittelbare Neigung zu ihr hat.
[9.11] als jeder anderer. Man wird also ehrlich bedient;
[9.26] schen Gehalt. Sie bewahren ihr Leben zwar pflicht-
[10.1] mäßig, aber nicht aus Pflicht. Dagegen, wenn Wi-
[10.24] che Handlungen nicht aus Neigung, sondern aus Pflicht
[12.3] te leicht eine große Versuchung zu Uebertretung der
[12.4] Pflichten werden. Aber, auch ohne hier auf Pflicht
[13.10] practische und nicht pathologische Liebe, die im Willen
[13.15] hat ihren moralischen Werth nicht in der Absicht, wel-
[13.19] sondern blos von dem Princip des Wollens, nach
[14.2] stehen soll? Er kann nirgend anders liegen, als im
[14.3] Princip des Willens, unangesehen der Zwecke, die
[14.14] gen, würde ich so ausdrücken: Pflicht ist die Nothwen-
[14.15] digkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz.
[14.17] kann ich zwar Neigung haben, aber niemals Achtung,
[15.7] das Gesetz, und subjectiv, reine Achtung für dieses
[15.22] als die Vorstellung des Gesetzes an sich selbst, die
[15.23] *) Maxime ist das subjective Princip des Wollens; das objective
[15.27] das practische Gesetz.
[16.1] freilich nur im vernünftigen Wesen stattfindet, so
[16.9] Achtung nur Zuflucht in einem dunkelen Gefühle, anstatt
[16.12] so ist es doch kein durch Einfluß empfangenes, sondern durch
[16.13] einen Vernunftbegriff selbstgewirktes Gefühl und daher von
[16.17] tung, welche bloß das Bewustseyn der Unterordnung meines
[16.21] heißt Achtung, so daß diese als Wirkung des Gesetzes aufs
[16.22] Subject und nicht als Ursache desselben angesehen wird. Ei-
[16.27] Der Gegenstand der Achtung ist also lediglich das Gesetz, und
[16.28] zwar dasjenige, das wir uns selbst und doch als an sich noth-
[17.10] d. i. ich soll niemals anders verfahren, als so, daß ich
[17.11] auch wollen könne, meine Maxime solle ein allgemei-
[17.12] nes Gesetz werden. Hier ist nun die bloße Gesetzmäßig-
[17.25] gleichsam das Beyspiel eines Gesetzes vor (ihr durch Uebung
[17.27] Alles moralische so genannte Interesse besteht lediglich in
[17.28] der Achtung fürs Gesetz.
[18.13] bey aller meiner vermeinten Schlauigkeit nicht so leicht
[18.17] klüglicher gehandelt sey, hiebey nach einer allgemeinen
[20.10] bare Achtung ab, von der ich zwar jetzt noch nicht ein-
[20.11] sehe, worauf sie sich gründe (welches der Philosoph un-
[20.16] Handlungen aus reiner Achtung fürs practische Gesetz
[20.19] gung eines an sich guten Willens ist, dessen Werth über
[23.12] Hieraus entspringt aber eine natürliche Dialectik, d. i.
[23.20] So wird also die gemeine Menschenvernunft
[23.25] und einen Schritt ins Feld einer practischen Philosophie
[24.9] sich cultivirt, unvermerkt eine Dialectik, welche sie nö-
[25.3] von der populären sittlichen Weltweisheit
[25.15] wenn gleich manches dem, was Pflicht gebietet, gemäß
[25.17] es eigentlich aus Pflicht geschehe und also einen morali-
[28.21] sondern alle vernünftige Wesen überhaupt, nicht
[28.23] sondern schlechterdings nothwendig gelten müsse; so
[29.4] und wie sollen Gesetze der Bestimmung unseres Willens,
[29.23] als dem höchsten Gut? Lediglich aus der Idee, die die
[31.1] re der Sitten zuvor auf Metaphysik gründen, ihr aber,
[31.2] wenn sie fest steht, nachher durch Popularität Eingang
[31.7] dienst einer wahren philosophischen Popularität nie-
[33.19] *) Ich habe einen Brief vom sel. vortreflichen Sulzer, worin er
[35.14] Moral, die zu ihrer Anwendung auf Menschen der An-
[36.17] Nur ein vernünftiges Wesen hat das Vermögen, nach
[36.18] der Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Principien, zu
[36.19] handeln, oder einen Willen. Da zur Ableitung der Hand-
[36.20] lungen von Gesetzen Vernunft erfodert wird, so ist der
[36.25] d. i. der Wille ist ein Vermögen, nur dasjenige zu wäh-
[37.6] Wille nicht an sich völlig der Vernunft gemäß (wie es
[37.10] Gesetzen gemäß, ist Nöthigung; d. i. das Verhältniß
[37.20] Alle Imperativen werden durch ein Sollen ausge-
[38.3] Practisch gut ist aber, was vermittelst der Vorstellungen
[38.7] stimmt. Es wird vom Angenehmen unterschieden, als
[38.13] heißt Neigung, und diese beweiset also jederzeit ein Bedürfniß.
[38.15] Principien der Vernunft heißt ein Interesse. Dieses findet also
[38.19] woran ein Interesse nehmen, ohne darum aus Interesse zu
[38.20] handeln. Das erste bedeutet das practische Interesse an der
[38.21] Handlung, das zweyte das pathologische Interesse am Gegen-
[39.3] nicht dadurch als zu gesetzmäßigen Handlungen genöthigt
[39.7] göttlichen und überhaupt für einen heiligen Willen keine
[39.8] Imperativen; das Sollen ist hier am unrechten Orte,
[39.9] weil das Wollen schon von selbst mit dem Gesetz noth-
[39.15] Alle Imperativen nun gebieten entweder hypo-
[39.16] thetisch, oder categorisch. Jene stellen die practische
[40.4] bloß wozu anderes, als Mittel, gut seyn würde, so
[40.5] ist der Imperativ hypothetisch; wird sie als an sich
[40.8] ist er categorisch.
[40.18] die Handlung zu irgend einer möglichen oder wirklichen
[41.20] Eltern vornehmlich ihre Kinder recht vielerley lernen zu
[41.21] lassen, und sorgen für die Geschicklichkeit im Gebrauch
[41.22] der Mittel zu allerley beliebigen Zwecken, von deren kei-
[41.25] indessen doch möglich ist, daß er sie einmal haben möchte,
[42.3] Es ist gleichwol ein Zweck, den man bey allen
[42.7] können, sondern von der man sicher voraussetzen kann,
[42.9] haben, und das ist die Absicht auf Glückseligkeit. Der
[42.18] Wohlseyn Klugheit *) im engsten Verstande nennen. Al-
[43.3] der Klugheit, noch immer hypothetisch; die Handlung
[43.15] tiv mag der der Sittlichkeit heißen.
[43.17] auch durch die Ungleichheit der Nöthigung des Willens
[43.21] wären entweder Regeln der Geschicklichkeit, oder Rath-
[43.22] schläge der Klugheit, oder Gebote (Gesetze) der Sitt-
[43.23] lichkeit. Denn nur das Gesetz führt den Begriff einer
[43.24] unbedingten und zwar objectiven und mithin allgemein
[43.25] gültigen Nothwendigkeit bey sich, und Gebote sind Ge-
[44.2] geleistet werden muß. Die Rathgebung enthält zwar
[44.9] könnte die ersteren Imperative auch technisch (zur Kunst
[44.10] gehörig), die zweyten pragmatisch *) (zur Wohlfahrt),
[44.11] die dritten moralisch (zum freyen Verhalten überhaupt,
[44.21] *) Mich deucht, die eigentliche Bedeutung des Worts pragmatisch
[44.23] werden die Sanctionen genannt, welche eigentlich nicht aus
[44.25] aus der Vorsorge für die allgemeine Wohlfahrt fließen.
[44.26] Pragmatisch ist eine Geschichte abgefaßt, wenn sie klug macht,
[47.16] lungen objectiv als practisch-nothwendig darstellen kön-
[48.14] Dagegen, wie der Imperativ der Sittlichkeit mög-
[48.20] zu lassen, daß es durch kein Beyspiel, mithin empirisch
[49.20] Wir werden also die Möglichkeit eines categori-
[49.21] schen Imperativs gänzlich a priori
zu untersuchen haben,
[50.2] Principien des Willens, aber nicht Gesetze heißen kön-
[51.9] Wenn ich mir einen hypothetischen Imperativ über-
[51.12] ich mir aber einen categorischen Imperativ, so weiß
[51.19] *) Maxime ist das subjective Princip zu handeln, und muß vom
[51.20] objectiven Princip, nemlich dem practischen Gesetze, unter-
[51.24] und ist also der Grundsatz, nach welchem das Subject han-
[51.25] delt; das Gesetz aber ist das objective Princip, gültig für jedes
[51.26] vernünftige Wesen, und der Grundsatz, nach dem es handeln
[51.27] soll, d. i. ein Imperativ.
[52.4] und zwar dieser: handle nur nach derjenigen Maxi-
[52.5] me, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie
[52.6] ein allgemeines Gesetz werde.
[52.16] Natur im allgemeinsten Verstande (der Form nach),
[52.19] Imperativ der Pflicht auch so lauten: handle so, als
[52.20] ob die Maxime deiner Handlung durch deinen
[52.21] Willen zum allgemeinen Naturgesetze
[52.22] werden sollte.
[53.19] ten für eine künftige Metaphysik der Sitten mir gänzlich
[53.24] äußere, sondern auch innere vollkommene Pflichten, wel-
[56.4] Noch denkt ein vierter, dem es wohl geht, indessen
[57.6] die Augen fällt. Man muß wollen können, daß eine
[57.11] meines Naturgesetz gedacht werden kann; weit gefehlt,
[57.12] daß man noch wollen könne, es sollte ein solches werden.
[57.14] treffen, aber es ist doch unmöglich, zu wollen, daß ih-
[58.6] rer Neigung, davon eine Ausnahme zu machen. Folg-
[59.20] lasse, die Realität dieses Princips aus der besondern
[59.21] Eigenschaft der menschlichen Natur ableiten zu wol-
[59.25] fen kann,) gelten, und allein darum auch für allen mensch-
[60.9] objectives, nach welchem wir angewiesen wären zu han-
[62.2] setz für alle vernünftige Wesen, ihre Handlungen je-
[62.14] Gründe anzunehmen, von dem, was geschieht, sondern
[62.15] Gesetze von dem, was geschehen soll, ob es gleich nie-
[63.3] ausmachen würde, wenn man sie als Philosophie der
[63.4] Natur betrachtet, so fern sie auf empirischen Gesetzen
[63.9] ziehung hat, von selbst wegfällt; weil, wenn die Ver-
[63.10] nunft für sich allein das Verhalten bestimmt, (wovon
[63.13] Der Wille wird als ein Vermögen gedacht, der
[63.14] Vorstellung gewisser Gesetze gemäß sich selbst zum
[63.18] stimmung dient, der Zweck, und dieser, wenn er durch
[63.22] ist, heißt das Mittel. Der subjective Grund des Begeh-
[63.23] rens ist die Triebfeder, der objective des Wollens der
[63.24] Bewegungsgrund; daher der Unterschied zwischen sub-
[64.2] sind formal, wenn sie von allen subjectiven Zwecken abstra-
[64.3] hiren; sie sind aber material, wenn sie diese, mithin ge-
[64.5] sich ein vernünftiges Wesen als Wirkungen seiner Hand-
[64.15] Gesetzt aber, es gäbe etwas, dessen Daseyn an
[64.16] sich selbst einen absoluten Werth hat, was, als Zweck
[64.17] an sich selbst, ein Grund bestimmter Gesetze seyn könnte,
[64.22] nünftige Wesen, existirt als Zweck an sich selbst, nicht
[64.23] bloß als Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder
[65.1] teten Handlungen, jederzeit zugleich als Zweck betrachtet
[65.10] aller durch unsere Handlung zu erwerbenden Gegenstän-
[65.15] Sachen, dagegen vernünftige Wesen Personen ge-
[65.21] Existenz, als Wirkung unserer Handlung, für uns ei-
[65.22] nen Werth hat; sondern objective Zwecke, d. i. Dinge,
[65.25] den kann, dem sie bloß als Mittel zu Diensten stehen
[65.26] sollten, weil ohne dieses überall gar nichts von absolu-
[65.27] tem Werthe würde angetroffen werden; wenn aber al-
[66.8] für jedermann Zweck ist, weil es Zweck an sich selbst
[66.9] ist, ein objectives Princip des Willens ausmacht, mit-
[66.11] Grund dieses Princips ist: die vernünftige Natur
[66.12] existirt als Zweck an sich selbst. So stellt sich noth-
[66.14] also ein subjectives Princip menschlicher Handlungen.
[66.17] auch für mich gilt, vor *); also ist es zugleich ein ob-
[66.18] jectives Princip, woraus, als einem obersten practi-
[66.21] folgender seyn: Handle so, daß du die Menschheit,
[66.22] sowol in deiner Person, als in der Person eines
[66.23] jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals
[67.1] bloß als Mittel brauchest. Wir wollen sehen, ob sich
[67.4] Erstlich, nach dem Begriffe der nothwendigen
[67.7] der Menschheit, als Zwecks an sich selbst, zusammen
[67.10] einer Person, bloß als eines Mittels, zu Erhaltung
[67.13] das bloß als Mittel gebraucht werden kann, sondern
[67.23] Zweytens, was die nothwendige oder schuldige
[68.1] bloß als Mittels bedienen will, ohne daß dieser zugleich
[68.16] Drittens, in Ansehung der zufälligen (verdienstli-
[69.2] Zweck an sich selbst, widerstreite, sie muß auch dazu zu-
[69.3] sammenstimmen. Nun sind in der Menschheit Anlagen
[69.7] Erhaltung der Menschheit, als Zwecks an sich selbst,
[69.8] aber nicht der Beförderung dieses Zwecks bestehen
[69.10] Viertens, in Betreff der verdienstlichen Pflicht
[69.16] tive und nicht positive Uebereinstimmung zur Menschheit,
[69.17] als Zweck an sich selbst, wenn jedermann auch nicht
[69.21] bey mir alle Wirkung thun soll, auch, so viel möglich,
[69.22] meine Zwecke seyn.
[69.24] tigen Natur überhaupt, als Zwecks an sich selbst,
[70.13] setzgebung objectiv in der Regel und der Form der All-
[70.15] seyn fähig macht, (nach dem ersten Princip,) subjectiv
[70.16] aber im Zwecke; das Subject aller Zwecke aber ist jedes
[70.21] Vernunft, die Idee des Willens jedes vernünftigen
[70.22] Wesens als eines allgemein gesetzgebenden Willens.
[71.1] fen, sondern so unterworfen, daß er auch als selbst-
[71.2] gesetzgebend, und eben um deswillen allererst dem Gesetze
[71.6] nemlich der allgemein einer Naturordnung ähnlichen
[71.8] Zwecksvorzuges vernünftiger Wesen an sich selbst, schlossen
[71.12] aber nur als categorisch angenommen, weil man der-
[71.25] Willens eines jeden vernünftigen Wesens, als allgemein-
[71.26] gesetzgebenden Willens.
[72.2] gleich ein Wille, der unter Gesetzen steht, noch ver-
[72.10] Also würde das Princip eines jeden menschlichen
[72.11] Willens, als eines durch alle seine Maximen allge-
[72.12] mein gesetzgebenden Willens*), wenn es sonst mit ihm
[72.14] perativ darin gar wohl schicken, daß es, eben um
[72.15] der Idee der allgemeinen Gesetzgebung willen, sich auf
[72.16] kein Interesse gründet und also unter allen möglichen
[72.17] Imperativen allein unbedingt seyn kann; oder noch besser,
[73.11] nur seiner eigenen und dennoch allgemeinen Gesetzge-
[73.12] bung unterworfen sey, und daß er nur verbunden sey,
[73.18] als Gesetz aus seinem Willen entsprang, sondern dieser
[73.19] gesetzmäßig von etwas anderm genöthiget wurde, auf
[74.2] gen. Ich will also diesen Grundsatz das Princip der Auto-
[74.3] nomie des Willens, im Gegensatz mit jedem andern, das
[74.10] lich den eines Reichs der Zwecke.
[74.11] Ich verstehe aber unter einem Reiche die systema-
[74.23] Denn vernünftige Wesen stehen alle unter dem Ge-
[74.24] setz, daß jedes derselben sich selbst und alle andere nie-
[75.1] mals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als
[75.2] Zweck an sich selbst behandeln solle. Hiedurch aber
[75.9] Es gehört aber ein vernünftiges Wesen als Glied
[75.12] ist. Es gehört dazu als Oberhaupt, wenn es als ge-
[76.5] sie ein allgemeines Gesetz sey, und also nur so, daß
[76.6] der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als
[76.7] allgemein gesetzgebend betrachten könne. Sind nun
[76.12] Nöthigung, d. i. Pflicht. Pflicht kommt nicht dem
[76.20] gesetzgebend betrachtet werden muß, weil es sie sonst
[76.21] nicht als Zweck an sich selbst denken könnte. Die Ver-
[77.1] Würde eines vernünftigen Wesens, das keinem Gesetze
[77.5] an dessen Stelle kann auch etwas anderes, als Aequiva-
[77.6] lent, gesetzt werden; was dagegen über allen Preiß er-
[77.10] und Bedürfnisse bezieht, hat einen Marktpreiß; das,
[77.14] Affectionspreiß; das aber, was die Bedingung aus-
[77.17] Preiß, sondern einen innern Werth, d. i. Würde.
[78.18] aufzuerlegen, nicht von ihm zu erschmeicheln, welches
[79.1] che zu machen? Es ist nichts geringeres als der Antheil,
[79.2] den sie dem vernünftigen Wesen an der allgemeinen
[79.3] Gesetzgebung verschafft, und es hiedurch zum Gliede in
[79.15] ben, für welchen das Wort Achtung allein den gezie-
[79.17] tiges Wesen über sie anzustellen hat. Autonomie ist
[80.3] 1) eine Form, welche in der Allgemeinheit besteht,
[80.7] 2) eine Materie, nemlich einen Zweck, und da sagt
[80.12] 3) eine vollständige Bestimmung aller Maxi-
[80.17] die Categorien der Einheit der Form des Willens, (der
[80.18] Allgemeinheit desselben,) der Vielheit der Materie, (der
[80.19] Objecte, d. i. der Zwecke,) und der Allheit oder Tota-
[80.21] wenn man in der sittlichen Beurtheilung immer nach
[81.3] handle nach der Maxime, die sich selbst zugleich zum
[81.4] allgemeinen Gesetze machen kann. Will man aber
[81.5] dem sittlichen Gesetze zugleich Eingang verschaffen: so ist
[81.11] dingt guten Willens. Der Wille ist schlechterdings
[81.12] gut, der nicht böse seyn, mithin dessen Maxime, wenn
[81.25] den: Handle nach Maximen, die sich selbst zugleich
[81.26] als allgemeine Naturgesetze zum Gegenstande haben
[82.1] können. So ist also die Formel eines schlechterdings
[82.8] guten Willens, durchaus von allem zu bewirkenden
[82.11] als ein zu bewirkender, sondern selbstständiger Zweck,
[84.14] wirklich zu Stande kommen, wenn sie allgemein befolgt
[84.15] würden. Allein, obgleich das vernünftige Wesen darauf
[85.25] sey, selbst vom höchsten Wesen, beurtheilt werden. Mo-
[85.26] ralität ist also das Verhältniß der Handlungen zur Auto-
[86.3] hen kann, ist erlaubt; die nicht damit stimmt, ist uner-
[86.4] laubt. Der Wille, dessen Maximen nothwendig mit den
[86.5] Gesetzen der Autonomie zusammenstimmen, ist ein heili-
[86.6] ger, schlechterdings guter Wille. Die Abhängigkeit ei-
[86.8] Autonomie (die moralische Nöthigung) ist Verbind-
[86.9] lichkeit. Diese kann also auf ein heiliges Wesen nicht
[86.11] Handlung aus Verbindlichkeit heißt Pflicht.
[86.16] eine gewisse Erhabenheit und Würde an derjenigen Per-
[86.19] ralischen Gesetze unterworfen ist, wol aber, so fern
[86.20] sie in Ansehung eben desselben zugleich gesetzgebend und
[87.9] oberstes Princip der Sittlichkeit.
[88.8] Die Heteronomie des Willens
[88.9] als der Quell aller unächten Principien
[88.10] der Sittlichkeit.
[88.11] Wenn der Wille irgend worin anders, als in
[88.16] jederzeit Heteronomie heraus. Der Wille giebt alsdenn
[88.21] ven möglich werden: ich soll etwas thun darum, weil ich
[88.22] etwas anderes will. Dagegen sagt der moralische, mit-
[89.4] Einfluß auf den Willen habe, damit practische Vernunft
[89.15] aller möglichen Principien der Sittlichkeit
[89.16] aus dem
[89.18] der Heteronomie.
[89.25] puncte nehmen mag, sind entweder empirisch oder ra-
[90.1] tional. Die ersteren, aus dem Princip der Glück-
[90.2] seligkeit, sind aufs physische oder moralische Gefühl, die
[90.3] zweyten, aus dem Princip der Vollkommenheit,
[90.8] Empirische Principien taugen überall nicht dazu,
[90.13] weg, wenn der Grund derselben von der besonderen
[90.14] Einrichtung der menschlichen Natur, oder den zu-
[90.16] ist. Doch ist das Princip der eigenen Glückseligkeit
[91.6] bigen ist, indem diejenigen, die nicht denken können,
[91.8] sich durchs Fühlen auszuhelfen glauben, so wenig auch
[91.15] gefallen und die Hochschätzung für sie ihr unmittelbar
[91.19] Unter den rationalen, oder Vernunftgründen der
[91.20] Sittlichkeit, ist doch der ontologische Begriff der Voll-
[91.27] derer Glückseligkeit, mit Hutcheson, zu demselben von ihm
[92.1] kommenheit, (so leer, so unbestimmt, mithin unbrauch-
[93.21] teronomie; der Imperativ ist bedingt, nemlich: wenn
[93.22] oder weil man dieses Object will, soll man so oder so
[94.4] stimmt sich der Wille niemals unmittelbar selbst durch
[94.7] Handlung auf den Willen hat; ich soll etwas thun,
[94.8] darum, weil ich etwas anderes will, und hier muß noch
[94.25] tauglich wird, sondern es ist immer nur Heteronomie
[95.5] hung aller Objecte unbestimmt, bloß die Form des
[95.6] Wollens überhaupt enthalten, und zwar als Autonomie,
[95.13] Wie ein solcher synthetischer practischer Satz
[95.14] a priori
möglich und warum er nothwendig sey, ist eine
[96.6] einen möglichen synthetischen Gebrauch der reinen
[96.7] practischen Vernunft, den wir aber nicht wagen dür-
[96.8] fen, ohne eine Critik dieses Vernunftvermögens selbst
[97.3] von der
[97.5] der reinen practischen Vernunft.
[97.6] Der Begriff der Freyheit
[97.7] ist der
[97.8] Schlüssel zur Erklärung der Autonomie
[97.9] des Willens.
[97.10] Der Wille ist eine Art von Caußalität lebender We-
[97.11] sen, so fern sie vernünftig sind, und Freyheit wür-
[97.13] unabhängig von fremden sie bestimmenden Ursachen
[97.14] wirkend seyn kann; so wie Naturnothwendigkeit die
[97.18] Die angeführte Erklärung der Freyheit ist negativ,
[97.20] lein es fließt aus ihr ein positiver Begriff derselben, der
[97.22] einer Caußalität den von Gesetzen bey sich führt, nach
[99.7] verbunden werden. Der positive Begriff der Freyheit
[99.11] Verhältniß auf etwas anderes als Wirkung, zusammen-
[99.22] vorausgesetzt werden.
[100.2] keit für uns bloß als für vernünftige Wesen zum Gesetze
[100.13] nun: Ein jedes Wesen, das nicht anders als unter
[100.14] der Idee der Freyheit handeln kann, ist eben darum,
[100.21] bey ihren Handlungen bloß in der Idee zum Grunde gelegt,
[102.18] teresse treibt, denn das würde keinen categorischen Im-
[102.20] Interesse nehmen, und einsehen, wie das zugeht; denn
[104.16] und wie dieses möglich sey, mithin woher das morali-
[104.17] sche Gesetz verbinde, können wir auf solche Art noch
[106.2] mer hinzufügen mag, doch bloß zur Erkenntniß der Er-
[106.3] scheinungen, niemals der Dinge an sich selbst ge-
[106.17] terscheidung einer Sinnenwelt von der Verstandes-
[106.18] welt abgeben, davon die erstere, nach Verschiedenheit der
[107.9] der Empfindungen zur Sinnenwelt, in Ansehung dessen
[107.12] telbar zum Bewußtseyn gelangt,) sich zur intellectuellen
[107.13] Welt zählen muß, die er doch nicht weiter kennt.
[108.2] unterscheidet, und das ist die Vernunft. Diese, als
[108.3] reine Selbstthätigkeit, ist sogar darin noch über den Ver-
[108.4] stand erhoben: daß, obgleich dieser auch Selbstthätig-
[108.9] so bloß dazu dienen, um die sinnlichen Vorstellungen
[108.10] unter Regeln zu bringen und sie dadurch in einem
[108.21] selbst, als Intelligenz, (also nicht von Seiten seiner
[108.26] gen, erkennen kann, einmal, so fern es zur Sinnenwelt
[109.1] gehört, unter Naturgesetzen (Heteronomie), zweytens,
[109.11] Mit der Idee der Freyheit ist nun der Begriff der Au-
[109.12] tonomie unzertrennlich verbunden, mit diesem aber das
[109.14] allen Handlungen vernünftiger Wesen eben so zum
[110.8] Wie ist ein categorischer Imperativ
[110.9] möglich?
[110.12] wirkende Ursache, nennt es seine Caußalität einen Wil-
[110.13] len. Von der anderen Seite ist es sich seiner doch auch
[111.3] zweyten der Glückseligkeit, beruhen.) Weil aber die
[111.4] Verstandeswelt den Grund der Sinnenwelt, mit-
[111.5] hin auch der Gesetze derselben, enthält, also in Anse-
[111.20] des Willens jederzeit gemäß seyn würden, da ich mich
[111.22] seyn sollen, welches categorische Sollen einen syntheti-
[113.7] die Idee der Freyheit d. i. Unabhängigkeit von bestimmen-
[113.8] den Ursachen der Sinnenwelt ihn unwillkührlich nöthigt, und
[113.19] aller practischen Philosophie.
[113.22] als solche, die hätten geschehen sollen, ob sie gleich
[113.23] nicht geschehen sind. Gleichwol ist diese Freyheit kein
[114.13] eine Idee der Vernunft, deren objective Realität an
[114.14] sich zweifelhaft ist, Natur aber ein Verstandesbegriff,
[114.21] die Vernunft in speculativer Absicht den Weg der Na-
[114.23] als den der Freyheit: so ist doch in practischer Absicht
[115.17] in demselben Sinne, oder in eben demselben Ver-
[115.18] hältnisse dächte, wenn es sich frey nennt, als wenn es
[116.2] nicht allein gar wohl beysammen stehen können, sondern
[116.3] auch als nothwendig vereinigt, in demselben Subject
[116.6] Idee belästigen sollten, die, ob sie sich gleich ohne Wi-
[116.7] derspruch mit einer anderen genugsam bewährten verei-
[117.17] sogar müsse. Denn, daß ein Ding in der Erscheinung,
[117.19] worfen ist, von welchen eben dasselbe, als Ding oder
[117.20] Wesen an sich selbst, unabhängig ist, enthält nicht den
[118.25] Verstandeswelt hinein denkt; überschreitet sie gar nicht
[118.26] ihre Grenzen, wol aber, wenn sie sich hineinschauen,
[118.27] hineinempfinden wollte. Jenes ist nur ein negativer
[119.10] eines Gesetzes, gemäß sey. Würde sie aber noch ein Ob-
[119.11] ject des Willens, d. i. eine Bewegursache aus der
[119.15] ein Standpunct, den die Vernunft sich genöthigt sieht
[119.16] außer den Erscheinungen zu nehmen, um sich selbst als
[119.17] practisch zu denken, welches, wenn die Einflüsse der
[120.2] als bloß ihrer formalen Bedingung nach, d. i. der All-
[120.10] überschreiten, wenn sie es sich zu erklären unterfinge,
[120.12] einerley mit der Aufgabe seyn würde, zu erklären, wie
[120.13] Freyheit möglich sey.
[121.3] hört auch alle Erklärung auf, und es bleibt nichts übrig,
[121.4] als Vertheidigung, d. i. Abtreibung der Einwürfe de-
[121.26] Willens zu erklären, ist mit der Unmöglichkeit, ein In-
[122.1] teresse *) ausfindig und begreiflich zu machen, welches
[122.7] den, da es vielmehr als die subjective Wirkung, die
[122.13] ein Gefühl der Lust oder des Wohlgefallens an der
[122.14] Erfüllung der Pflicht einzuflößen, mithin eine Caußali-
[123.15] rung, wie und warum uns die Allgemeinheit der Maxi-
[123.16] me als Gesetzes, mithin die Sittlichkeit, interessire, uns
[123.18] daß es nicht darum für uns Gültigkeit hat, weil es in-
[123.19] teressirt, (denn das ist Heteronomie und Abhängigkeit
[123.25] entsprungen ist; was aber zur bloßen Erscheinung
[123.26] gehört, wird von der Vernunft nothwendig der Be-
[123.27] schaffenheit der Sache an sich selbst untergeordnet.
[124.6] einsehen kann, welches zum practischen Gebrauche der
[124.7] Vernunft, d. i. zur Ueberzeugung von der Gültigkeit
[124.8] dieses Imperativs, mithin auch des sittlichen Gesetzes,
[124.12] einer Intelligenz aber ist die Autonomie desselben, als
[124.18] gerathen,) ganz wohl möglich, (wie die speculative
[124.24] ohne weitere Bedingung nothwendig. Wie nun aber
[124.27] ctisch seyn, d. i. wie das bloße Princip der Allgemein-
[125.1] gültigkeit aller ihrer Maximen als Gesetze, (welches
[125.6] esse, welches rein moralisch heißen würde, bewirken,
[125.7] oder mit anderen Worten: wie reine Vernunft pra-
[125.8] ctisch seyn könne, das zu erklären, dazu ist alle mensch-
[125.17] gleich davon eine Idee habe, die ihren guten Grund hat,
[125.18] so habe ich doch von ihr nicht die mindeste Kenntniß,
[127.3] eines allgemeinen Reichs der Zwecke an sich selbst, (ver-
[127.10] Der speculative Gebrauch der Vernunft, in Anse-
[127.11] hung der Natur, führt auf absolute Nothwendigkeit
[127.12] irgend einer obersten Ursache der Welt; der practische
[127.13] Gebrauch der Vernunft, in Absicht auf die Freyheit,
[127.14] führt auch auf absolute Nothwendigkeit, aber nur der
[127.15] Gesetze der Handlungen eines vernünftigen Wesens,
[127.16] als eines solchen. Nun ist es ein wesentliches Princip
[127.18] Bewußtseyn ihrer Nothwendigkeit zu treiben, (denn
[127.20] ist aber auch eine eben so wesentliche Einschränkung
[127.21] eben derselben Vernunft, daß sie weder die Nothwen-
[127.22] digkeit dessen, was da ist, oder was geschieht, noch des-
[127.24] Bedingung, unter der es da ist, oder geschieht, oder
[128.19] fen aber doch seine Unbegreiflichkeit, welches alles ist,