Groundlaying: Kant's Search for the Highest Principle of Morality

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All and only lines with big emphasized text in the emended second edition (1786) of Kant's Grundlegung zur Metaphysik der Sitten

[iii.12]  Alle Vernunfterkenntniß ist entweder ma-
[iii.13]  terial, und betrachtet irgend ein Object; oder
[iii.14]  formal, und beschäftigt sich bloß mit der Form
[iv.4]  Gesetze sind entweder Gesetze der Natur, oder
[iv.5]  der Freyheit. Die Wissenschaft von der ersten
[v.5]  sich auf Gründe der Erfahrung fußt, empiri-
[v.6]  sche, die aber, so lediglich aus Principien a
[v.7]  priori ihre Lehren vorträgt, reine Philosophie
[v.9]  ist, heißt Logik; ist sie aber auf bestimmte Ge-
[v.11]  sie Metaphysik.
[v.13]  zwiefachen Metaphysik, einer Metaphysik der
[v.14]  Natur und einer Metaphysik der Sitten.
[v.18]  besonders practische Anthropologie, der ra-
[v.19]  tionale aber eigentlich Moral heißen könnte.
[x.7]  chen Gesetze gemäß sey, sondern es muß auch
[x.8]  um desselben willen geschehen; widrigenfalls
[xi.7]  devtik des berühmten Wolf vor seiner Moral-
[xi.9]  allgemeinen practischen Weltweisheit, habe,
[xii.2]  und Regeln des Denkens überhaupt, diese
[xii.8]  möglichen reinen Willens untersuchen, und
[xiii.4]  chen sich dadurch ihren Begriff von Verbind-
[xiii.5]  lichkeit, der freylich nichts weniger als mora-
[xiii.7]  Philosophie, die über den Ursprung aller mög-
[xiii.15]  tik einer reinen practischen Vernunft, so
[xiv.13]  statt der Benennung einer Critik der rei-
[xiv.14]  nen practischen Vernunft, der von einer
[xiv.15]  Grundlegung zur Metaphysik der Sit-
[xiv.16]  ten bedient.
[xv.5]  tzung des obersten Princips der Moralität,
[xvi.11]  1. Erster Abschnitt: Uebergang von der
[xvi.14]  2. Zweyter Abschnitt: Uebergang von der
[xvi.17]  3. Dritter Abschnitt: Letzter Schritt von
[1.3]  von der gemeinen sittlichen Vernunfterkennt-
[1.4]  niß zur philosophischen.
[1.9]  kraft und wie die Talente des Geistes sonst heissen mö-
[1.11]  Vorsatze, als Eigenschaften des Temperaments, sind
[1.16]  fenheit darum Character heißt, nicht gut ist. Mit den
[1.17]  Glücksgaben ist es eben so bewandt. Macht, Reich-
[2.1]  dem Namen der Glückseligkeit, machen Muth und
[2.21]  dern scheinen sogar einen Theil vom innern Werthe der
[4.20]  und einen Willen hat, seine Erhaltung, sein Wohl-
[4.21]  ergehen, mit einem Worte seine Glückseligkeit, der ei-
[5.13]  de verhütet haben, daß Vernunft nicht in practischen
[5.14]  Gebrauch ausschlüge, und die Vermessenheit hätte, mit
[6.1]  zu gestehen, ein gewisser Grad von Misologie, d. i.
[7.6]  das Einfluß auf den Willen haben soll, dennoch zuge-
[7.8]  einen, nicht etwa in anderer Absicht als Mittel, son-
[7.9]  dern an sich selbst guten Willen hervorzubringen, wo-
[8.20]  gar nicht einmal die Frage, ob sie aus Pflicht geschehen
[8.23]  mäßig sind, zu denen aber Menschen unmittelbar keine
[8.24]  Neigung haben, sie aber dennoch ausüben, weil sie
[9.2]  Handlung aus Pflicht oder aus selbstsüchtiger Absicht
[9.5]  Subject noch überdem unmittelbare Neigung zu ihr hat.
[9.11]  als jeder anderer. Man wird also ehrlich bedient;
[9.26]  schen Gehalt. Sie bewahren ihr Leben zwar pflicht-
[10.1]  mäßig, aber nicht aus Pflicht. Dagegen, wenn Wi-
[10.24]  che Handlungen nicht aus Neigung, sondern aus Pflicht
[12.3]  te leicht eine große Versuchung zu Uebertretung der
[12.4]  Pflichten werden. Aber, auch ohne hier auf Pflicht
[13.10]  practische und nicht pathologische Liebe, die im Willen
[13.15]  hat ihren moralischen Werth nicht in der Absicht, wel-
[13.19]  sondern blos von dem Princip des Wollens, nach
[14.2]  stehen soll? Er kann nirgend anders liegen, als im
[14.3]  Princip des Willens, unangesehen der Zwecke, die
[14.14]  gen, würde ich so ausdrücken: Pflicht ist die Nothwen-
[14.15]  digkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz.
[14.17]  kann ich zwar Neigung haben, aber niemals Achtung,
[15.7]  das Gesetz, und subjectiv, reine Achtung für dieses
[15.22]  als die Vorstellung des Gesetzes an sich selbst, die
[15.23]  *) Maxime ist das subjective Princip des Wollens; das objective
[15.27]  das practische Gesetz.
[16.1]  freilich nur im vernünftigen Wesen stattfindet, so
[16.9]  Achtung nur Zuflucht in einem dunkelen Gefühle, anstatt
[16.12]  so ist es doch kein durch Einfluß empfangenes, sondern durch
[16.13]  einen Vernunftbegriff selbstgewirktes Gefühl und daher von
[16.17]  tung, welche bloß das Bewustseyn der Unterordnung meines
[16.21]  heißt Achtung, so daß diese als Wirkung des Gesetzes aufs
[16.22]  Subject und nicht als Ursache desselben angesehen wird. Ei-
[16.27]  Der Gegenstand der Achtung ist also lediglich das Gesetz, und
[16.28]  zwar dasjenige, das wir uns selbst und doch als an sich noth-
[17.10]  d. i. ich soll niemals anders verfahren, als so, daß ich
[17.11]  auch wollen könne, meine Maxime solle ein allgemei-
[17.12]  nes Gesetz werden. Hier ist nun die bloße Gesetzmäßig-
[17.25]  gleichsam das Beyspiel eines Gesetzes vor (ihr durch Uebung
[17.27]  Alles moralische so genannte Interesse besteht lediglich in
[17.28]  der Achtung fürs Gesetz.
[18.13]  bey aller meiner vermeinten Schlauigkeit nicht so leicht
[18.17]  klüglicher gehandelt sey, hiebey nach einer allgemeinen
[20.10]  bare Achtung ab, von der ich zwar jetzt noch nicht ein-
[20.11]  sehe, worauf sie sich gründe (welches der Philosoph un-
[20.16]  Handlungen aus reiner Achtung fürs practische Gesetz
[20.19]  gung eines an sich guten Willens ist, dessen Werth über
[23.12]  Hieraus entspringt aber eine natürliche Dialectik, d. i.
[23.20]  So wird also die gemeine Menschenvernunft
[23.25]  und einen Schritt ins Feld einer practischen Philosophie
[24.9]  sich cultivirt, unvermerkt eine Dialectik, welche sie nö-
[25.3]  von der populären sittlichen Weltweisheit
[25.15]  wenn gleich manches dem, was Pflicht gebietet, gemäß
[25.17]  es eigentlich aus Pflicht geschehe und also einen morali-
[28.21]  sondern alle vernünftige Wesen überhaupt, nicht
[28.23]  sondern schlechterdings nothwendig gelten müsse; so
[29.4]  und wie sollen Gesetze der Bestimmung unseres Willens,
[29.23]  als dem höchsten Gut? Lediglich aus der Idee, die die
[31.1]  re der Sitten zuvor auf Metaphysik gründen, ihr aber,
[31.2]  wenn sie fest steht, nachher durch Popularität Eingang
[31.7]  dienst einer wahren philosophischen Popularität nie-
[33.19]  *) Ich habe einen Brief vom sel. vortreflichen Sulzer, worin er
[35.14]  Moral, die zu ihrer Anwendung auf Menschen der An-
[36.17]  Nur ein vernünftiges Wesen hat das Vermögen, nach
[36.18]  der Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Principien, zu
[36.19]  handeln, oder einen Willen. Da zur Ableitung der Hand-
[36.20]  lungen von Gesetzen Vernunft erfodert wird, so ist der
[36.25]  d. i. der Wille ist ein Vermögen, nur dasjenige zu wäh-
[37.6]  Wille nicht an sich völlig der Vernunft gemäß (wie es
[37.10]  Gesetzen gemäß, ist Nöthigung; d. i. das Verhältniß
[37.20]  Alle Imperativen werden durch ein Sollen ausge-
[38.3]  Practisch gut ist aber, was vermittelst der Vorstellungen
[38.7]  stimmt. Es wird vom Angenehmen unterschieden, als
[38.13]  heißt Neigung, und diese beweiset also jederzeit ein Bedürfniß.
[38.15]  Principien der Vernunft heißt ein Interesse. Dieses findet also
[38.19]  woran ein Interesse nehmen, ohne darum aus Interesse zu
[38.20]  handeln. Das erste bedeutet das practische Interesse an der
[38.21]  Handlung, das zweyte das pathologische Interesse am Gegen-
[39.3]  nicht dadurch als zu gesetzmäßigen Handlungen genöthigt
[39.7]  göttlichen und überhaupt für einen heiligen Willen keine
[39.8]  Imperativen; das Sollen ist hier am unrechten Orte,
[39.9]  weil das Wollen schon von selbst mit dem Gesetz noth-
[39.15]  Alle Imperativen nun gebieten entweder hypo-
[39.16]  thetisch, oder categorisch. Jene stellen die practische
[40.4]  bloß wozu anderes, als Mittel, gut seyn würde, so
[40.5]  ist der Imperativ hypothetisch; wird sie als an sich
[40.8]  ist er categorisch.
[40.18]  die Handlung zu irgend einer möglichen oder wirklichen
[41.20]  Eltern vornehmlich ihre Kinder recht vielerley lernen zu
[41.21]  lassen, und sorgen für die Geschicklichkeit im Gebrauch
[41.22]  der Mittel zu allerley beliebigen Zwecken, von deren kei-
[41.25]  indessen doch möglich ist, daß er sie einmal haben möchte,
[42.3]  Es ist gleichwol ein Zweck, den man bey allen
[42.7]  können, sondern von der man sicher voraussetzen kann,
[42.9]  haben, und das ist die Absicht auf Glückseligkeit. Der
[42.18]  Wohlseyn Klugheit *) im engsten Verstande nennen. Al-
[43.3]  der Klugheit, noch immer hypothetisch; die Handlung
[43.15]  tiv mag der der Sittlichkeit heißen.
[43.17]  auch durch die Ungleichheit der Nöthigung des Willens
[43.21]  wären entweder Regeln der Geschicklichkeit, oder Rath-
[43.22]  schläge der Klugheit, oder Gebote (Gesetze) der Sitt-
[43.23]  lichkeit. Denn nur das Gesetz führt den Begriff einer
[43.24]  unbedingten und zwar objectiven und mithin allgemein
[43.25]  gültigen Nothwendigkeit bey sich, und Gebote sind Ge-
[44.2]  geleistet werden muß. Die Rathgebung enthält zwar
[44.9]  könnte die ersteren Imperative auch technisch (zur Kunst
[44.10]  gehörig), die zweyten pragmatisch *) (zur Wohlfahrt),
[44.11]  die dritten moralisch (zum freyen Verhalten überhaupt,
[44.21]  *) Mich deucht, die eigentliche Bedeutung des Worts pragmatisch
[44.23]  werden die Sanctionen genannt, welche eigentlich nicht aus
[44.25]  aus der Vorsorge für die allgemeine Wohlfahrt fließen.
[44.26]  Pragmatisch ist eine Geschichte abgefaßt, wenn sie klug macht,
[47.16]  lungen objectiv als practisch-nothwendig darstellen kön-
[48.14]  Dagegen, wie der Imperativ der Sittlichkeit mög-
[48.20]  zu lassen, daß es durch kein Beyspiel, mithin empirisch
[49.20]  Wir werden also die Möglichkeit eines categori-
[49.21]  schen Imperativs gänzlich a priori zu untersuchen haben,
[50.2]  Principien des Willens, aber nicht Gesetze heißen kön-
[51.9]  Wenn ich mir einen hypothetischen Imperativ über-
[51.12]  ich mir aber einen categorischen Imperativ, so weiß
[51.19]  *) Maxime ist das subjective Princip zu handeln, und muß vom
[51.20]  objectiven Princip, nemlich dem practischen Gesetze, unter-
[51.24]  und ist also der Grundsatz, nach welchem das Subject han-
[51.25]  delt; das Gesetz aber ist das objective Princip, gültig für jedes
[51.26]  vernünftige Wesen, und der Grundsatz, nach dem es handeln
[51.27]  soll, d. i. ein Imperativ.
[52.4]  und zwar dieser: handle nur nach derjenigen Maxi-
[52.5]  me, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie
[52.6]  ein allgemeines Gesetz werde.
[52.16]  Natur im allgemeinsten Verstande (der Form nach),
[52.19]  Imperativ der Pflicht auch so lauten: handle so, als
[52.20]  ob die Maxime deiner Handlung durch deinen
[52.21]  Willen zum allgemeinen Naturgesetze
[52.22]  werden sollte.
[53.19]  ten für eine künftige Metaphysik der Sitten mir gänzlich
[53.24]  äußere, sondern auch innere vollkommene Pflichten, wel-
[56.4]  Noch denkt ein vierter, dem es wohl geht, indessen
[57.6]  die Augen fällt. Man muß wollen können, daß eine
[57.11]  meines Naturgesetz gedacht werden kann; weit gefehlt,
[57.12]  daß man noch wollen könne, es sollte ein solches werden.
[57.14]  treffen, aber es ist doch unmöglich, zu wollen, daß ih-
[58.6]  rer Neigung, davon eine Ausnahme zu machen. Folg-
[59.20]  lasse, die Realität dieses Princips aus der besondern
[59.21]  Eigenschaft der menschlichen Natur ableiten zu wol-
[59.25]  fen kann,) gelten, und allein darum auch für allen mensch-
[60.9]  objectives, nach welchem wir angewiesen wären zu han-
[62.2]  setz für alle vernünftige Wesen, ihre Handlungen je-
[62.14]  Gründe anzunehmen, von dem, was geschieht, sondern
[62.15]  Gesetze von dem, was geschehen soll, ob es gleich nie-
[63.3]  ausmachen würde, wenn man sie als Philosophie der
[63.4]  Natur betrachtet, so fern sie auf empirischen Gesetzen
[63.9]  ziehung hat, von selbst wegfällt; weil, wenn die Ver-
[63.10]  nunft für sich allein das Verhalten bestimmt, (wovon
[63.13]  Der Wille wird als ein Vermögen gedacht, der
[63.14]  Vorstellung gewisser Gesetze gemäß sich selbst zum
[63.18]  stimmung dient, der Zweck, und dieser, wenn er durch
[63.22]  ist, heißt das Mittel. Der subjective Grund des Begeh-
[63.23]  rens ist die Triebfeder, der objective des Wollens der
[63.24]  Bewegungsgrund; daher der Unterschied zwischen sub-
[64.2]  sind formal, wenn sie von allen subjectiven Zwecken abstra-
[64.3]  hiren; sie sind aber material, wenn sie diese, mithin ge-
[64.5]  sich ein vernünftiges Wesen als Wirkungen seiner Hand-
[64.15]  Gesetzt aber, es gäbe etwas, dessen Daseyn an
[64.16]  sich selbst einen absoluten Werth hat, was, als Zweck
[64.17]  an sich selbst, ein Grund bestimmter Gesetze seyn könnte,
[64.22]  nünftige Wesen, existirt als Zweck an sich selbst, nicht
[64.23]  bloß als Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder
[65.1]  teten Handlungen, jederzeit zugleich als Zweck betrachtet
[65.10]  aller durch unsere Handlung zu erwerbenden Gegenstän-
[65.15]  Sachen, dagegen vernünftige Wesen Personen ge-
[65.21]  Existenz, als Wirkung unserer Handlung, für uns ei-
[65.22]  nen Werth hat; sondern objective Zwecke, d. i. Dinge,
[65.25]  den kann, dem sie bloß als Mittel zu Diensten stehen
[65.26]  sollten, weil ohne dieses überall gar nichts von absolu-
[65.27]  tem Werthe würde angetroffen werden; wenn aber al-
[66.8]  für jedermann Zweck ist, weil es Zweck an sich selbst
[66.9]  ist, ein objectives Princip des Willens ausmacht, mit-
[66.11]  Grund dieses Princips ist: die vernünftige Natur
[66.12]  existirt als Zweck an sich selbst. So stellt sich noth-
[66.14]  also ein subjectives Princip menschlicher Handlungen.
[66.17]  auch für mich gilt, vor *); also ist es zugleich ein ob-
[66.18]  jectives Princip, woraus, als einem obersten practi-
[66.21]  folgender seyn: Handle so, daß du die Menschheit,
[66.22]  sowol in deiner Person, als in der Person eines
[66.23]  jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals
[67.1]  bloß als Mittel brauchest. Wir wollen sehen, ob sich
[67.4]  Erstlich, nach dem Begriffe der nothwendigen
[67.7]  der Menschheit, als Zwecks an sich selbst, zusammen
[67.10]  einer Person, bloß als eines Mittels, zu Erhaltung
[67.13]  das bloß als Mittel gebraucht werden kann, sondern
[67.23]  Zweytens, was die nothwendige oder schuldige
[68.1]  bloß als Mittels bedienen will, ohne daß dieser zugleich
[68.16]  Drittens, in Ansehung der zufälligen (verdienstli-
[69.2]  Zweck an sich selbst, widerstreite, sie muß auch dazu zu-
[69.3]  sammenstimmen. Nun sind in der Menschheit Anlagen
[69.7]  Erhaltung der Menschheit, als Zwecks an sich selbst,
[69.8]  aber nicht der Beförderung dieses Zwecks bestehen
[69.10]  Viertens, in Betreff der verdienstlichen Pflicht
[69.16]  tive und nicht positive Uebereinstimmung zur Menschheit,
[69.17]  als Zweck an sich selbst, wenn jedermann auch nicht
[69.21]  bey mir alle Wirkung thun soll, auch, so viel möglich,
[69.22]  meine Zwecke seyn.
[69.24]  tigen Natur überhaupt, als Zwecks an sich selbst,
[70.13]  setzgebung objectiv in der Regel und der Form der All-
[70.15]  seyn fähig macht, (nach dem ersten Princip,) subjectiv
[70.16]  aber im Zwecke; das Subject aller Zwecke aber ist jedes
[70.21]  Vernunft, die Idee des Willens jedes vernünftigen
[70.22]  Wesens als eines allgemein gesetzgebenden Willens.
[71.1]  fen, sondern so unterworfen, daß er auch als selbst-
[71.2]  gesetzgebend, und eben um deswillen allererst dem Gesetze
[71.6]  nemlich der allgemein einer Naturordnung ähnlichen
[71.8]  Zwecksvorzuges vernünftiger Wesen an sich selbst, schlossen
[71.12]  aber nur als categorisch angenommen, weil man der-
[71.25]  Willens eines jeden vernünftigen Wesens, als allgemein-
[71.26]  gesetzgebenden Willens.
[72.2]  gleich ein Wille, der unter Gesetzen steht, noch ver-
[72.10]  Also würde das Princip eines jeden menschlichen
[72.11]  Willens, als eines durch alle seine Maximen allge-
[72.12]  mein gesetzgebenden Willens*), wenn es sonst mit ihm
[72.14]  perativ darin gar wohl schicken, daß es, eben um
[72.15]  der Idee der allgemeinen Gesetzgebung willen, sich auf
[72.16]  kein Interesse gründet und also unter allen möglichen
[72.17]  Imperativen allein unbedingt seyn kann; oder noch besser,
[73.11]  nur seiner eigenen und dennoch allgemeinen Gesetzge-
[73.12]  bung unterworfen sey, und daß er nur verbunden sey,
[73.18]  als Gesetz aus seinem Willen entsprang, sondern dieser
[73.19]  gesetzmäßig von etwas anderm genöthiget wurde, auf
[74.2]  gen. Ich will also diesen Grundsatz das Princip der Auto-
[74.3]  nomie des Willens, im Gegensatz mit jedem andern, das
[74.10]  lich den eines Reichs der Zwecke.
[74.11]  Ich verstehe aber unter einem Reiche die systema-
[74.23]  Denn vernünftige Wesen stehen alle unter dem Ge-
[74.24]  setz, daß jedes derselben sich selbst und alle andere nie-
[75.1]  mals bloß als Mittel, sondern jederzeit zugleich als
[75.2]  Zweck an sich selbst behandeln solle. Hiedurch aber
[75.9]  Es gehört aber ein vernünftiges Wesen als Glied
[75.12]  ist. Es gehört dazu als Oberhaupt, wenn es als ge-
[76.5]  sie ein allgemeines Gesetz sey, und also nur so, daß
[76.6]  der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als
[76.7]  allgemein gesetzgebend betrachten könne. Sind nun
[76.12]  Nöthigung, d. i. Pflicht. Pflicht kommt nicht dem
[76.20]  gesetzgebend betrachtet werden muß, weil es sie sonst
[76.21]  nicht als Zweck an sich selbst denken könnte. Die Ver-
[77.1]  Würde eines vernünftigen Wesens, das keinem Gesetze
[77.5]  an dessen Stelle kann auch etwas anderes, als Aequiva-
[77.6]  lent, gesetzt werden; was dagegen über allen Preiß er-
[77.10]  und Bedürfnisse bezieht, hat einen Marktpreiß; das,
[77.14]  Affectionspreiß; das aber, was die Bedingung aus-
[77.17]  Preiß, sondern einen innern Werth, d. i. Würde.
[78.18]  aufzuerlegen, nicht von ihm zu erschmeicheln, welches
[79.1]  che zu machen? Es ist nichts geringeres als der Antheil,
[79.2]  den sie dem vernünftigen Wesen an der allgemeinen
[79.3]  Gesetzgebung verschafft, und es hiedurch zum Gliede in
[79.15]  ben, für welchen das Wort Achtung allein den gezie-
[79.17]  tiges Wesen über sie anzustellen hat. Autonomie ist
[80.3]  1) eine Form, welche in der Allgemeinheit besteht,
[80.7]  2) eine Materie, nemlich einen Zweck, und da sagt
[80.12]  3) eine vollständige Bestimmung aller Maxi-
[80.17]  die Categorien der Einheit der Form des Willens, (der
[80.18]  Allgemeinheit desselben,) der Vielheit der Materie, (der
[80.19]  Objecte, d. i. der Zwecke,) und der Allheit oder Tota-
[80.21]  wenn man in der sittlichen Beurtheilung immer nach
[81.3]  handle nach der Maxime, die sich selbst zugleich zum
[81.4]  allgemeinen Gesetze machen kann. Will man aber
[81.5]  dem sittlichen Gesetze zugleich Eingang verschaffen: so ist
[81.11]  dingt guten Willens. Der Wille ist schlechterdings
[81.12]  gut, der nicht böse seyn, mithin dessen Maxime, wenn
[81.25]  den: Handle nach Maximen, die sich selbst zugleich
[81.26]  als allgemeine Naturgesetze zum Gegenstande haben
[82.1]  können. So ist also die Formel eines schlechterdings
[82.8]  guten Willens, durchaus von allem zu bewirkenden
[82.11]  als ein zu bewirkender, sondern selbstständiger Zweck,
[84.14]  wirklich zu Stande kommen, wenn sie allgemein befolgt
[84.15]  würden. Allein, obgleich das vernünftige Wesen darauf
[85.25]  sey, selbst vom höchsten Wesen, beurtheilt werden. Mo-
[85.26]  ralität ist also das Verhältniß der Handlungen zur Auto-
[86.3]  hen kann, ist erlaubt; die nicht damit stimmt, ist uner-
[86.4]  laubt. Der Wille, dessen Maximen nothwendig mit den
[86.5]  Gesetzen der Autonomie zusammenstimmen, ist ein heili-
[86.6]  ger, schlechterdings guter Wille. Die Abhängigkeit ei-
[86.8]  Autonomie (die moralische Nöthigung) ist Verbind-
[86.9]  lichkeit. Diese kann also auf ein heiliges Wesen nicht
[86.11]  Handlung aus Verbindlichkeit heißt Pflicht.
[86.16]  eine gewisse Erhabenheit und Würde an derjenigen Per-
[86.19]  ralischen Gesetze unterworfen ist, wol aber, so fern
[86.20]  sie in Ansehung eben desselben zugleich gesetzgebend und
[87.9]  oberstes Princip der Sittlichkeit.
[88.8]  Die Heteronomie des Willens
[88.9]  als der Quell aller unächten Principien
[88.10]  der Sittlichkeit.
[88.11]  Wenn der Wille irgend worin anders, als in
[88.16]  jederzeit Heteronomie heraus. Der Wille giebt alsdenn
[88.21]  ven möglich werden: ich soll etwas thun darum, weil ich
[88.22]  etwas anderes will. Dagegen sagt der moralische, mit-
[89.4]  Einfluß auf den Willen habe, damit practische Vernunft
[89.15]  aller möglichen Principien der Sittlichkeit
[89.16]  aus dem
[89.18]  der Heteronomie.
[89.25]  puncte nehmen mag, sind entweder empirisch oder ra-
[90.1]  tional. Die ersteren, aus dem Princip der Glück-
[90.2]  seligkeit, sind aufs physische oder moralische Gefühl, die
[90.3]  zweyten, aus dem Princip der Vollkommenheit,
[90.8]  Empirische Principien taugen überall nicht dazu,
[90.13]  weg, wenn der Grund derselben von der besonderen
[90.14]  Einrichtung der menschlichen Natur, oder den zu-
[90.16]  ist. Doch ist das Princip der eigenen Glückseligkeit
[91.6]  bigen ist, indem diejenigen, die nicht denken können,
[91.8]  sich durchs Fühlen auszuhelfen glauben, so wenig auch
[91.15]  gefallen und die Hochschätzung für sie ihr unmittelbar
[91.19]  Unter den rationalen, oder Vernunftgründen der
[91.20]  Sittlichkeit, ist doch der ontologische Begriff der Voll-
[91.27]  derer Glückseligkeit, mit Hutcheson, zu demselben von ihm
[92.1]  kommenheit, (so leer, so unbestimmt, mithin unbrauch-
[93.21]  teronomie; der Imperativ ist bedingt, nemlich: wenn
[93.22]  oder weil man dieses Object will, soll man so oder so
[94.4]  stimmt sich der Wille niemals unmittelbar selbst durch
[94.7]  Handlung auf den Willen hat; ich soll etwas thun,
[94.8]  darum, weil ich etwas anderes will, und hier muß noch
[94.25]  tauglich wird, sondern es ist immer nur Heteronomie
[95.5]  hung aller Objecte unbestimmt, bloß die Form des
[95.6]  Wollens überhaupt enthalten, und zwar als Autonomie,
[95.13]  Wie ein solcher synthetischer practischer Satz
[95.14]  a priori möglich und warum er nothwendig sey, ist eine
[96.6]  einen möglichen synthetischen Gebrauch der reinen
[96.7]  practischen Vernunft, den wir aber nicht wagen dür-
[96.8]  fen, ohne eine Critik dieses Vernunftvermögens selbst
[97.3]  von der
[97.5]  der reinen practischen Vernunft.
[97.6]  Der Begriff der Freyheit
[97.7]  ist der
[97.8]  Schlüssel zur Erklärung der Autonomie
[97.9]  des Willens.
[97.10]  Der Wille ist eine Art von Caußalität lebender We-
[97.11]  sen, so fern sie vernünftig sind, und Freyheit wür-
[97.13]  unabhängig von fremden sie bestimmenden Ursachen
[97.14]  wirkend seyn kann; so wie Naturnothwendigkeit die
[97.18]  Die angeführte Erklärung der Freyheit ist negativ,
[97.20]  lein es fließt aus ihr ein positiver Begriff derselben, der
[97.22]  einer Caußalität den von Gesetzen bey sich führt, nach
[99.7]  verbunden werden. Der positive Begriff der Freyheit
[99.11]  Verhältniß auf etwas anderes als Wirkung, zusammen-
[99.22]  vorausgesetzt werden.
[100.2]  keit für uns bloß als für vernünftige Wesen zum Gesetze
[100.13]  nun: Ein jedes Wesen, das nicht anders als unter
[100.14]  der Idee der Freyheit handeln kann, ist eben darum,
[100.21]  bey ihren Handlungen bloß in der Idee zum Grunde gelegt,
[102.18]  teresse treibt, denn das würde keinen categorischen Im-
[102.20]  Interesse nehmen, und einsehen, wie das zugeht; denn
[104.16]  und wie dieses möglich sey, mithin woher das morali-
[104.17]  sche Gesetz verbinde, können wir auf solche Art noch
[106.2]  mer hinzufügen mag, doch bloß zur Erkenntniß der Er-
[106.3]  scheinungen, niemals der Dinge an sich selbst ge-
[106.17]  terscheidung einer Sinnenwelt von der Verstandes-
[106.18]  welt abgeben, davon die erstere, nach Verschiedenheit der
[107.9]  der Empfindungen zur Sinnenwelt, in Ansehung dessen
[107.12]  telbar zum Bewußtseyn gelangt,) sich zur intellectuellen
[107.13]  Welt zählen muß, die er doch nicht weiter kennt.
[108.2]  unterscheidet, und das ist die Vernunft. Diese, als
[108.3]  reine Selbstthätigkeit, ist sogar darin noch über den Ver-
[108.4]  stand erhoben: daß, obgleich dieser auch Selbstthätig-
[108.9]  so bloß dazu dienen, um die sinnlichen Vorstellungen
[108.10]  unter Regeln zu bringen und sie dadurch in einem
[108.21]  selbst, als Intelligenz, (also nicht von Seiten seiner
[108.26]  gen, erkennen kann, einmal, so fern es zur Sinnenwelt
[109.1]  gehört, unter Naturgesetzen (Heteronomie), zweytens,
[109.11]  Mit der Idee der Freyheit ist nun der Begriff der Au-
[109.12]  tonomie unzertrennlich verbunden, mit diesem aber das
[109.14]  allen Handlungen vernünftiger Wesen eben so zum
[110.8]  Wie ist ein categorischer Imperativ
[110.9]  möglich?
[110.12]  wirkende Ursache, nennt es seine Caußalität einen Wil-
[110.13]  len. Von der anderen Seite ist es sich seiner doch auch
[111.3]  zweyten der Glückseligkeit, beruhen.) Weil aber die
[111.4]  Verstandeswelt den Grund der Sinnenwelt, mit-
[111.5]  hin auch der Gesetze derselben, enthält, also in Anse-
[111.20]  des Willens jederzeit gemäß seyn würden, da ich mich
[111.22]  seyn sollen, welches categorische Sollen einen syntheti-
[113.7]  die Idee der Freyheit d. i. Unabhängigkeit von bestimmen-
[113.8]  den Ursachen der Sinnenwelt ihn unwillkührlich nöthigt, und
[113.19]  aller practischen Philosophie.
[113.22]  als solche, die hätten geschehen sollen, ob sie gleich
[113.23]  nicht geschehen sind. Gleichwol ist diese Freyheit kein
[114.13]  eine Idee der Vernunft, deren objective Realität an
[114.14]  sich zweifelhaft ist, Natur aber ein Verstandesbegriff,
[114.21]  die Vernunft in speculativer Absicht den Weg der Na-
[114.23]  als den der Freyheit: so ist doch in practischer Absicht
[115.17]  in demselben Sinne, oder in eben demselben Ver-
[115.18]  hältnisse dächte, wenn es sich frey nennt, als wenn es
[116.2]  nicht allein gar wohl beysammen stehen können, sondern
[116.3]  auch als nothwendig vereinigt, in demselben Subject
[116.6]  Idee belästigen sollten, die, ob sie sich gleich ohne Wi-
[116.7]  derspruch mit einer anderen genugsam bewährten verei-
[117.17]  sogar müsse. Denn, daß ein Ding in der Erscheinung,
[117.19]  worfen ist, von welchen eben dasselbe, als Ding oder
[117.20]  Wesen an sich selbst, unabhängig ist, enthält nicht den
[118.25]  Verstandeswelt hinein denkt; überschreitet sie gar nicht
[118.26]  ihre Grenzen, wol aber, wenn sie sich hineinschauen,
[118.27]  hineinempfinden wollte. Jenes ist nur ein negativer
[119.10]  eines Gesetzes, gemäß sey. Würde sie aber noch ein Ob-
[119.11]  ject des Willens, d. i. eine Bewegursache aus der
[119.15]  ein Standpunct, den die Vernunft sich genöthigt sieht
[119.16]  außer den Erscheinungen zu nehmen, um sich selbst als
[119.17]  practisch zu denken, welches, wenn die Einflüsse der
[120.2]  als bloß ihrer formalen Bedingung nach, d. i. der All-
[120.10]  überschreiten, wenn sie es sich zu erklären unterfinge,
[120.12]  einerley mit der Aufgabe seyn würde, zu erklären, wie
[120.13]  Freyheit möglich sey.
[121.3]  hört auch alle Erklärung auf, und es bleibt nichts übrig,
[121.4]  als Vertheidigung, d. i. Abtreibung der Einwürfe de-
[121.26]  Willens zu erklären, ist mit der Unmöglichkeit, ein In-
[122.1]  teresse *) ausfindig und begreiflich zu machen, welches
[122.7]  den, da es vielmehr als die subjective Wirkung, die
[122.13]  ein Gefühl der Lust oder des Wohlgefallens an der
[122.14]  Erfüllung der Pflicht einzuflößen, mithin eine Caußali-
[123.15]  rung, wie und warum uns die Allgemeinheit der Maxi-
[123.16]  me als Gesetzes, mithin die Sittlichkeit, interessire, uns
[123.18]  daß es nicht darum für uns Gültigkeit hat, weil es in-
[123.19]  teressirt, (denn das ist Heteronomie und Abhängigkeit
[123.25]  entsprungen ist; was aber zur bloßen Erscheinung
[123.26]  gehört, wird von der Vernunft nothwendig der Be-
[123.27]  schaffenheit der Sache an sich selbst untergeordnet.
[124.6]  einsehen kann, welches zum practischen Gebrauche der
[124.7]  Vernunft, d. i. zur Ueberzeugung von der Gültigkeit
[124.8]  dieses Imperativs, mithin auch des sittlichen Gesetzes,
[124.12]  einer Intelligenz aber ist die Autonomie desselben, als
[124.18]  gerathen,) ganz wohl möglich, (wie die speculative
[124.24]  ohne weitere Bedingung nothwendig. Wie nun aber
[124.27]  ctisch seyn, d. i. wie das bloße Princip der Allgemein-
[125.1]  gültigkeit aller ihrer Maximen als Gesetze, (welches
[125.6]  esse, welches rein moralisch heißen würde, bewirken,
[125.7]  oder mit anderen Worten: wie reine Vernunft pra-
[125.8]  ctisch seyn könne, das zu erklären, dazu ist alle mensch-
[125.17]  gleich davon eine Idee habe, die ihren guten Grund hat,
[125.18]  so habe ich doch von ihr nicht die mindeste Kenntniß,
[127.3]  eines allgemeinen Reichs der Zwecke an sich selbst, (ver-
[127.10]  Der speculative Gebrauch der Vernunft, in Anse-
[127.11]  hung der Natur, führt auf absolute Nothwendigkeit
[127.12]  irgend einer obersten Ursache der Welt; der practische
[127.13]  Gebrauch der Vernunft, in Absicht auf die Freyheit,
[127.14]  führt auch auf absolute Nothwendigkeit, aber nur der
[127.15]  Gesetze der Handlungen eines vernünftigen Wesens,
[127.16]  als eines solchen. Nun ist es ein wesentliches Princip
[127.18]  Bewußtseyn ihrer Nothwendigkeit zu treiben, (denn
[127.20]  ist aber auch eine eben so wesentliche Einschränkung
[127.21]  eben derselben Vernunft, daß sie weder die Nothwen-
[127.22]  digkeit dessen, was da ist, oder was geschieht, noch des-
[127.24]  Bedingung, unter der es da ist, oder geschieht, oder
[128.19]  fen aber doch seine Unbegreiflichkeit, welches alles ist,
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MLA style citation:
Orr, Stephen. Groundlaying: Kant's Search for the Highest Principle of Morality.
     Google AppSpot, 22 Apr. 2014. Web. [access date].
     <http://groundlaying.appspot.com/html/bigTextLines.html>.